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Firmengründung USA

Grundlagen

Das Weiße Haus hat nicht viel zu sagen

Die grundsätzlichen Bedingungen für eine Unternehmensgründung werden in den USA auf der Ebene der Bundesstaaten festgelegt. Für die Gründung einer LLC existieren jedoch mit dem „Uniform Limited Liability Company Act“ (ULLCA) und der „Prototype LLC Act“ Mustergesetze auf Bundesebene, an denen sich viele Bundesstaaten orientieren. Dennoch ist bei beiden Unternehmensformen – LLC und Corporation – die Frage wichtig, in welchem Bundesstaat das Unternehmen gegründet wird, weil sich etwa die Anforderungen an Mindestkapital und die Mindestzahl der Gründer teils von Bundesstaat zu Bundesstaat unterscheiden. 

Unternehmensgründung in Florida

ALTON gründet für seine Kunden Unternehmen im Staat Florida, weil hier besonders günstige Bedingungen für die Gründung von Unternehmen herrschen. Das bedeutet natürlich nicht, dass Ihr gegründetes Unternehmen damit an den Bundesstaat Florida gebunden ist. Sie können mit einer LLC oder einer Corporation in vielen Teilen der Welt geschäftlich agieren und als Handlungsschwerpunkt für das Unternehmen beispielsweise auch Deutschland wählen. Eine Einreise in die USA ist für Gründer, die mit ihrem nach US-Recht gegründeten Unternehmen in Deutschland agieren möchten, beim Gründungsprocedere nicht zwangsläufig erforderlich. 

Warum Florida? 

Sowohl eine Corporation als auch eine LLC kann in Florida bei Bedarf von einer einzigen Person gegründet werden. Zudem ist die Gründung einer LLC und Corporation in Florida ohne Stammkapital möglich, sodass die Hürde für Unternehmensgründer niedrig ist. Bei Bedarf bleiben Gründer in Florida unter gewissen Voraussetzungen anonym. Bei den zu zahlenden Steuern und Abgaben ist Florida im Vergleich mit vielen anderen US-Bundesstaaten ebenfalls eine gute Wahl. 

Grundlagen der Corporation Gründung

Um eine US Corporation zu gründen, muss man nicht zwangsläufig US-Bürger sein. Auch Deutsche können sich dieser Rechtsform bedienen. Voraussetzung ist lediglich ein Mindestalter von achtzehn Jahren. Die Gründung der Corporation ist sowohl durch natürliche wie durch juristische Personen (z.B. Unternehmen) möglich. Im Prinzip können Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen mit der Rechtsform „Corporation“ arbeiten. Ausnahmen bilden Tätigkeitsfelder, für die eine Sondererlaubnis notwendig ist. Eine Corporation muss eine Geschäftsadresse in den USA sowie einen so genannten Registered Agent vorweisen. Der Registered Agent ist der offizielle Ansprechpartner des Unternehmens für die US-Behörden.

Für Unternehmer, die mit ihrer LLC oder Corporation in Deutschland geschäftlich tätig werden möchten, stellt ALTON sowohl den offiziellen US-Firmensitz als auch den Registered Agent, sodass die legale Grundlage für die Existenz des Unternehmens gegeben ist. 

Die in Florida offiziell geltenden Regeln für eine Corporation hat der Bundesstaat in seinen Statuten festgelegt. Man findet sie im Titel XXXVI (Business Organizations), Kapitel 607 (Corporations).   

Grundlagen der LLC Gründung

Die bereits genannten Bedingungen für die Gründung einer Corporation gelten im Prinzip auch für die LLC. Das bedeutet also: Gründen können in- und ausländische natürliche und juristische Personen. Der Gründer muss zumindest achtzehn Jahre alt sein. Die Gründung einer LLC durch eine Einzelperson ist möglich, wobei der Gründer kein Mindestkapital nachweisen muss. 

Wie bei der Gründung einer Corporation gilt: Das gegründete Unternehmen muss eine Firmenadresse in den USA vorweisen und einen Registered Agent benennen. Für Unternehmer, die in Deutschland mit ihrer Corporation oder LLC agieren möchten, kann ALTON sowohl die offizielle Firmenadresse als auch den Registered Agent stellen. 

Die für eine Limited Liability Company in Florida festgelegten Regeln sind ebenfalls Teil der Statuten des Bundesstaates. Sie findet man im Titel XXXVI (Business Organizations), Kapitel 608 (Limited Liability Companies).  

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Unsere Firma WorldTra.de LLC war seit Anfang 2005 bis zum Umzug 2008 mit der ALTON LLC, als Registered Agent, geschäftlich und freundschaftlich verbunden. Herr Karagoz hat seine Aufgaben immer zur vollsten Zufriedenheit und absolut seriös erledigt und mit manch gutem Rat zur Seite gestanden. Dies findet man heutzutage leider nur noch sehr selten. Mit Herrn Karagoz und seinem Service sind Sie bestens bedient. Ohne wenn und aber. - M. Juenemann (Worldtra.de LLC)

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