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Steuern

Und was bekommt der Staat?

Antworten auf die Frage nach zu zahlenden Steuern hängen bei beiden Rechtsformen von der konkreten Variante des Unternehmens ab: Während etwa bei der S Corporation ausschließlich die Inhaber des Unternehmens Steuern bezahlen, nicht jedoch das Unternehmen selbst, fallen bei der C Corporation in der Regel Steuern auf beiden Ebenen an: auf der der Inhaber und der des Unternehmens. Bei der LLC hängen die Ebenen zu zahlender Steuern von der Einstufung des Unternehmens ab. Falls sich der Unternehmer nicht anders entscheidet, stufen die USA eine LLC als Personengesellschaft ein. Das bedeutet: Steuern fallen nur für die Inhaber des Unternehmens an. Entscheidet sich der Gründer allerdings dafür, seine LLC als Kapitalgesellschaft laufen zu lassen, werden Steuern auf beiden Ebenen fällig.

Körperschaftssteuer

Fällt für ein US-Unternehmen Körperschaftssteuer (also Steuern auf Unternehmensebene) an, müssen hier die Körperschaftssteuer auf Bundesebene und die auf der Ebene des jeweiligen Bundesstaates berücksichtigt werden. Auf der Ebene der USA ist der Steuersatz zwischen 15 Prozent und 35 Prozent gestaffelt, abhängig von den Einnahmen des Unternehmens. In Florida wird derzeit (Stand: Mai 2011) in der Regel eine Steuer auf steuerpflichtige Unternehmen von 5,5 Prozent erhoben.

Diese Steuersätze gelten – wie bereits geschildert ­– für US-Unternehmen, die auf Unternehmensebene besteuert werden.

Bei anderen Varianten des US-Unternehmens zahlt das Unternehmen selbst keine Steuern. Die zu zahlende Steuer wird dann „durchgereicht“ an die Inhaber des Unternehmens. Die individuelle Einkommenssteuer von Personen lag 2010 zwischen zehn und 35% des zu versteuernden Einkommens. 

Steuern für eine in Deutschland agierende LLC und Corporation

Ein US-Unternehmen, das keine Geschäftstätigkeit in den USA aufnimmt, sondern in anderen Teilen der Welt geschäftlich agiert, zahlt in Florida nur eine Gebühr. Einnahmen müssen dann allerdings im jeweiligen Land versteuert werden, in dem sie generiert wurden.  

Diese grundlegenden Informationen ersetzen keine umfassende steuerliche Beratung, die wir an dieser Stelle nicht leisten können und dürfen. ALTON  unterhält jedoch ein umfangreiches Netzwerk aus Spezialisten, zu denen auch US-amerikanische Steuerberater gehören.  

  • Zentralisierte Geschäftsführung und Vertretung: Zentrale Geschäftsführung und Vertretung sind typische Kriterien einer deutschen Kapitalgesellschaft. In diesem Fall liegt die ausschließliche Entscheidungsbefugnis bei einer oder mehrerer Personen, jedoch nicht bei allen Anteilseignern einer Gesellschaft. Das ist etwa bei einer deutschen Aktiengesellschaft der Fall. Nicht jeder Aktionär ist im Tagesgeschäft befugt, Entscheidungen zu treffen.
  • Beschränkte Haftung: Die beschränkte Haftung ist etwa ein Merkmal der deutschen GmbH, die hierzulande zu den Kapitalgesellschaften gehört. Der einzelne Gesellschafter kann nicht für Schulden der Gesellschaft haftbar gemacht werden.
  • Freie Übertragbarkeit der Anteile: Können Anteile der Gesellschaft frei auf Nichtgesellschafter übertragen werden, so ist ein wesentliches Merkmal einer deutschen Körperschaft gegeben. Die freie Übertragbarkeit ist beispielsweise bei den Aktiengesellschaften offensichtlich.
  • Gewinnzuteilung: Die Höhe des Gewinnanteils, der bei einer Kapitalgesellschaft ausgeschüttet wird, wird in einer Gesellschafterversammlung beschlossen. Bei Personengesellschaften redet man von einem Ausschüttungsbeschluss, durch den der einzelne Gesellschafter über seinen Gewinnanteil verfügt.
  • Kapitalaufbringung: Während bei einer Kapitalgesellschaft in Deutschland eine Pflicht der Gesellschafter besteht, Kapital in die Gesellschaft einzubringen, entfällt diese Pflicht bei Personengesellschaften.
  • Unbegrenzte Lebensdauer der Gesellschaft: Die im Prinzip unbegrenzte Lebensdauer einer Gesellschaft ist in Deutschland Anzeichen einer Kapitalgesellschaft. Das Ausscheiden einzelner Gesellschafter oder Aktionäre führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Laut BMF ist bei ausländischen Unternehmen auch dann von einer unbegrenzten Lebensdauer der Gesellschaft auszugehen, wenn das ausländische Gesellschaftsrecht bei Tod, Kündigung oder Insolvenz eines Gesellschafters „zwar die Auflösung der Gesellschaft aus den genannten oder vergleichbaren Gründen bestimmt, die Gesellschafter aber trotz Vorliegens eines Auflösungsgrundes die Fortsetzung der Gesellschaft vereinbaren können und diese Fortsetzung im Gesellschaftsvertrag von vornherein ohne weitere Bedingungen festgelegt ist“.
  • Gewinnverteilung: Die Grundlagen der Verteilung von Gewinnen sind bei Kapitalgesellschaften die Aktien-Nennbeträge (AG) oder Geschäftsanteile (GmbH). Personengesellschaften verteilen in Deutschland nach Einlage oder Köpfen.
  • Formale Gründungsvoraussetzungen: Kapitalgesellschaften sind in Deutschland erst dann existent, wenn sie in das Handelsregister eingetragen wurden. Personengesellschaften entstehen bereits durch Unterschreiben des Gesellschaftsvertrags.

In Bezug auf die vorab genannten Punkte wird Ihre LLC geprüft; anschließend fällt die Entscheidung: Ist Ihre LLC eine Kapital- oder eine Personengesellschaft? Wird Ihre LLC dann in den USA als Personengesellschaft geführt und in Deutschland als eine Kapitalgesellschaft, kann es für Sie zu einer unerwünscht hohen Steuerbelastung kommen. Das gilt es zu vermeiden.

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