Unternehmer mit einer LLC oder einer Corporation haben auch dann gewisse Pflichten gegenüber den USA zu erfüllen, wenn sie geschäftlich ausschließlich außerhalb der USA agieren. In jedem Fall müssen bei der Corporation wie bei der LLC ein Registered Agent als offizieller Ansprechpartner des Unternehmens in den USA und eine US-amerikanische Geschäftsadresse nachgewiesen werden: unabhängig davon, ob das Unternehmen in den USA oder in Deutschland geschäftlich aktiv ist! Falls das gegründete Unternehmen nicht in den USA agiert, stellt ALTON ihm sowohl den Registered Agent als auch die Geschäftsadresse.
Für die LLC wird darüber hinaus einmal jährlich ein so genannter Annual Report verlangt, ein Jahresbericht, bei dem ALTON seine Kunden – falls erwünscht – ebenfalls unterstützt. Zu den Pflichten der Corporation gehört zumeist einmal jährlich ein Shareholder Meeting, was allerdings bei einer kleineren Corporation aufwändiger klingt als es ist. ALTON kann Unternehmer mit einer Corporation beim Einhalten solcher Formalitäten unterstützen.
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Bei der Betriebsgründung in den USA waren anfangs sehr viele offene Fragen und Unsicherheiten. Wir haben die hohen Kosten eines spezialisierten Rechtsanwaltes gespart und mit ALTON LLC einen erfahrenen deutschsprachigen Partner gefunden, der über die Firmengründung hinaus noch alle notwendigen Zusatzservices wie Postservice, Telefon & Fax Service, Beratung und vieles mehr zu unserer vollsten Zufriedenheit bietet. - Markus Meixner (Telecommunication Software GmbH)